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Kletterregelungen

Auf dieser Seite sind Hinweise und Regelungen aufgelistet, die beim Klettern beachtet werden sollen. Eine niederländische Version dieses Dokumentes finden Sie hier

Hinweise zum Klettern für den Raum Ibbenbüren und Umgebung
(Dörenther Klippen)

Die Bergfreunde Ibbenbüren haben als Pächter der Hauptfelsgruppen die Aufgabe übernommen, das Klettern in den betreuten Gebieten so zu gestalten, wie es die Lage in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet verlangt.

Unser wesentliches Anliegen ist die Pflege und der Erhalt des Gebietes. Es ist uns gelungen auch für die nächsten Jahre eine Vereinbarung mit den verantwortlichen Behörden zu treffen, die es uns auch weiterhin ermöglicht in diesen Gebieten unserem Sport nachzugehen.

Bitte halten Sie sich an diese Regeln, damit wir auch zukünftig den Behörden keinen Grund liefern diese Vereinbarung zu kündigen bzw. nicht zu verlängern.

Unterstützen Sie uns dabei, indem Sie die folgenden Hinweise unbedingt beachten.

  1. Kletterberechtigt sind nach dem Vertrag zum Klettern im Naturschutzgebiet ausschließlich Mitglieder der BERGFREUNDE IBBENBÜREN, des TAV und von Sektionen der DAV-Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
  2. Gruppen ab 4 Personen sind mit 2 Monaten Vorlauf bei den Bergfreunden Ibbenbüren anzumelden (gilt auch für Mitglieder der Bergfreunde Ibbenbüren). Nicht angemeldete Gruppen haben keine Kletterberechtigung und können von den Aufsichtsführenden des Gebietes verwiesen werden. (Maximale Gruppenstärke: 10 Personen) > zur Seite Klettererlaubnis
  3. Alle Kletterer müssen die vertraglichen Regelungen zum Klettern im Naturschutzgebiet akzeptieren und „leben“. Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten und werden gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. Diese Regelungen finden Sie auch auf unser Internetseite.
  4. Benutzen Sie für die Anfahrt ausschließlich die öffenlichen Wege und stellen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den bezeichneten Park­plätzen ab. Das Parken bei den Bauernhöfen behindert immer die Anwohner und bringt allen nur unnötigen Ärger. Auch Wie­senzufahrten sind unbedingt freizuhalten (insbesondere an der Osnabrücker Wand). Jede Felsgruppe ist von einem der Parkplätze in kurzem Anmarsch zu erreichen.
  5. Sie befinden sich in einem Naturschutzgebiet! Das Verlassen von markierten Wegen ist nach dem Naturschutzgesetz verboten! Nehmen Sie größte Rücksicht auf Pflanzen und Tiere. Hunde sind an der Leine zu halten – am Klettertag sollten sie zu Hause bleiben. Strikt verboten sind Zelten, Biwakieren, Feuermachen, Lagern, Lärmen. Nehmen Sie Abfälle bitte wieder mit – peinlichste Sauberkeit der Landschaft sollte allen ein gemeinsames Anliegen sein.
  6. Magnesiabenutzung – oder Materialien die mit gleicher Zielsetzung eingesetzt werden – ist überall strikt untersagt.
  7. Das Übernachten, Lagern und Feuer machen ist in allen Klettergebieten verboten.
  8. Müll und Unrat sind wieder mit zu nehmen.
  9. Markierte Haken bitte nicht benutzen. Sie sind entweder neu gesetzt und noch nicht ausgehärtet oder sonst wie fragwürdig und stehen vor einem Austausch.
  10. Auch das Wild hat Anspruch auf Ruhe, deshalb ist Klettern nur bis 21:00 Uhr erlaubt. Für das Plisseetal/Kruers Steinkuhle gelten abweichende Bestimmungen die unbedingt zu beachten sind! Siehe hierzu den gesonderten Punkt Kruers Steinkuhle.
  11. Die Höchstbelastungszahlen je Gebiet sind unbedingt einzuhalten, insbesondere an guten Klettertagen. Nur wenn diese mit Natursschutzbehörden, Besitzern und Jagdpächtern vereinbarten Belastungszahlen beachtet werden, ist der Erhalt des Klettergebietes möglich. Weichen Sie ggf. auf andere Felsgruppen aus. Es gelten folgende Höchstzahlen:
    Plisseetal sowie Dreikaiserstuhl und Königstein maximal 20 Personen
  12. Der Ordnungs- oder Aufsichtsdienst der Bergfreunde Ibbenbüren hat Weisungsrecht. Er ist uneingeschränkt zur Ausübung des Hausrechts befugt. Seine Hinweise und Anweisungen sind strikt zu befolgen.
  13. Das Einschlagen neuer Haken ist verboten; der weiche Sandstein verträgt dieses nicht, die Haken wären nicht fest und mithin extrem gefährlich für alle. Neutouren werden mit Bohrhaken versehen und dies nur von autorisierten Personen des Vereines Bergfreunde Ibbenbüren. In den Gebieten sind keine Neutouren mehr zugelassen.
  14. Wenn Routen gesperrt sind, hat das seinen Grund (Vogelschutz, Hakenunsicherheiten etc). Sperrungen sind gekennzeichnet. Sie sind zu beachten. Sperrschilder bzw. –markierungen dürfen nicht entfernt werden.
  15. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Kurstage. Kurse der VHS und des Vereines oder des DAV haben an Kurstagen Vorrang bei der Routenbelegung.
  16. Bei Missachtungen der Regelungen ist der Verein nach dem Klettervertrag verpflichtet, dauernde oder befristete Betretungsverbote für die von ihm gepachteten und unterhaltenen Felsgebiete auszusprechen

Besondere Hinweise zu den einzelnen Klettergebieten Dörenther Klippen – östlich der B 219 –
„Hockendes Weib“

Am Naturdenkmal „Hockendes Weib“ (oberhalb Wienkämper/1. Felsstock auf dem oberen Hermannsweg hinter der Gaststätte des Zeltplatzesan der B 219) darf aufgrund eines Verbotes der Landschaftsschutzbehörde nicht mit Ausrüstung geklettert werden.

Kein Klettern in der Wildruhezone

Mit den zuständigen Landschaftsschutz-/Naturschutzbehörden, dem Kreisforstamt und dem Ei­gentümer des Gebietes „Loch/Rübezahl/Hinkelsteine/Wolfschlucht“ ist vereinbart worden, an diesen Felsen im Interesse des Natur- und Wildschutzes nicht zu klettern! (Wildruhezone). Die Kletterer werden dringend gebeten, diese Vereinbarung zu befolgen und das Gebiet auch nicht zu Durchwandern.

Helmpflicht

Im gesamten Gebiet wird das Tragen eines Steinschlaghelmes gewünscht. Im Brumleytal und an der Osnabrücker Wand besteht Helmzwang. Hier sind die Ausstiege z.T. brüchig. Doch auch sonst hilft der Helm Kopfverletzungen zu vermeiden!

Kruer’s Steinkuhle, genannt „Plisseetal“

Dieses sehr gerne besuchte Gebiet bedarf besonderer Rücksichtnahme. Der Eigentümer (und mit ihm der Pächter Bergfreunde Ibbenbüren) legt höchsten Wert auf die Beachtung der HÖCHSTBELASTUNGSZAHL von 20 Kletterern. Bei Überbelastung empfiehlt sich ein Ausweichen auf das Gebiet Dreikaiserstuhl/Königstein. Die Schachbrettplatten sind aus Vogelschutzgründen generell gesperrt.
Des Weiteren gelten hier abweichende Aufenthaltsverbote:

  • Januar bis März: ab 19:00 Uhr
  • April: ab 20:00 Uhr
  • Mai: ab 20:30 Uhr
  • Ab Juni: ab 21:00 Uhr

Bis 31.08. sind im Sektor 2 (Schusterplatten/S-Bahn) die Routen teilweise gesperrt und die Haken durch Verschraubungen unbrauchbar gemacht. Siehe hierzu auch die entsprechenden Hinweistafeln. Nach der Schutzzeit werden diese wieder freigegeben. Dies wird an den Hinweistafeln durch das Schild „OFFEN“ gekennzeichnet. Solange diese Kennzeichnung nicht vorliegt, ist das Klettern in diesem Bereich verboten, auch wenn der 31.08. schon verstrichen ist. Ein Verstoß gegen diese Regeln führt automatisch zu einem dauerhaften Kletterverbot in den von dem Vertrag vom 10.03.2014 erfassten Gebieten.

Die Bodenerosion haben die Bergfreunde Ibbenbüren vor Jahren mit viel Aufwand eingedämmt. Zur Sicherung des Erfolges wird von den Kletterern unbedingt erwartet, dass sie die Stufen und nicht die Böschungen benutzen. Wanderer, ggf. bitte in diesem Sinne ansprechen.

Die Regenschutzhütte ist Eigentum der Kletterschule. Sie steht an Kurstagen vorrangig der Schule zur Verfügung.

Vorrang der VHS-Kletterschule

Gemäß Vertrag hat die VHS-Kletterschule im Plisseetal und am Dreikaiserstuhl an Kurstagen das Vorrecht der Felsbenutzung.

Klettervertrag mit den Naturschutzbehörden

klettervereinbarung_2014_web.pdf

Vereinbarung zur naturverträglichen Regelung des Klettersports im Naturschutzgebiet „Dörenther Klippen“