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Plisseetal | 8. August 2019

Auf dieser Seite kann - solange der Termin noch nicht belegt ist oder der Zeitraum für den Termin schon verstrichen ist - eine kostenpflichtige Klettererlaubnis für den nachfolgend genannten Termin beantragt werden.

Fragen vorab? Das Formular passt nicht? Sollten Sie noch offene Fragen zur Klettererlaubnis in den von den BFI betreuten Gebieten haben oder "passt" das Formular scheinbar nicht zu Ihrem Anliegen, so schreiben Sie eine eMail an klettererlaubnis(at)bergfreunde-ibb.de. Andernfalls füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus und senden es anschließend ab. Sie erhalten eine automatische eMail zur Bestägigung des Eingangs Ihres Antrags. Damit ist die Erlaubnis aber noch nicht erteilt. Ihr Antrag wird zunächst geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen in einer weiteren Email mitgeteilt. Bei einem positiven Bescheid wird Ihnen die anfallende Gebühr mitgeteilt und nach Eingang der Zahlung erhalten Sie die Klettererlaubnis in einer weiteren Email.


Antrag auf Klettererlaubnis am: 8. August 2019
für das Klettergebiet: Plisseetal



Für diese Veranstaltung können keine Buchungen mehr entgegengenommen werden. Die Buchungsfrist ist vorbei.

Hinweise zum Datenschutz

Die in diesem Formular erhobenen Daten werden von den Bergfreunden Ibbenbüren e.V. als Verantwortliche dieses Webangebots zum Zwecke der Prüfung des Antrags einer Klettererlaubnis und der damit zusammenhängenden Rechnungsstellung verwendet. Das Formular beschränkt sich daher auf die absolut notwendigen Daten, die zur Prüfung der Erteilung der Klettererlaubnis und zur Bereitstellung der Rechnung verarbeitet werden müssen. Dazu ist es unausweichlich, Namen, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten der antragstellenden Person und darüber hinaus allgemeine Informationen über die Art und Größe der Gruppe, für die verantwortlich die Klettererlaubnis betragt wird, zu erfassen. Aus Gründen der Datensparsamkeit werden keine Details zu den Gruppenmitgliedern erhoben. Die Erhebung der Formulardaten basiert auf einer Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, kenntlich gemacht durch das aktive Bestätigen der entsprechenden Option vor dem Absenden des Formulars.

Im Wesen der Kommunikation im Internet begründet werden dabei auch der Zeitpunkt der Antragsstellung und die zum Zeitpunkt der Antragstellung verwendete IP-Adresse des Endgerätes erfasst und gespeichert.

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