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Klettererlaubnis Dreikaiserstuhl und Königstein

Liebe Kletterfreundinnen und –freunde:

Gruppen ab 4  bis max. 12 Personen müssen eine gebührenpflichtige Klettererlaubnis für die durch die Bergfreunde Ibbenbüren betreuten Felsen beantragen. Die Möglichkeitkeit dazu bietet der Kalender weiter unten auf dieser Seite. Die Verwaltungsgebühr für die Klettererlaubnis dient zur Bestreitung des erheblichen Aufwandes, der aus der Umsetzung der Naturschutzvereinbarung entsteht. Wir bitten dafür um Verständnis.

Verwaltungsgebühren

Gruppen ab 4  bis 12 Personen: pro Tag: 30,- €

Beantragen der Klettererlaubnis

Im nachfolgenden Kalender sind die Termine aufgelistet, für die eine Klettererlaubnis im Gebeit Dreikaiserstuhl und Königstein für Gruppen ab 4 Personen beantragt werden können. Vereinsaktivitäten, den Mitgliedern vorbehaltene Zeiten und aus Gründen des Naturschutzes für Gruppen gesperrte Zeiten schränken die Terminauswahl ein.

Um eine Klettererlaubnis zu beantragen, bitte einfach auf den Eintrag am gewünschten Termin klicken und anschließend das entsprechende Formular ausfüllen und absenden. Sind an einem Tag keine klickbaren Einträge vorhanden, so kann für diesen Tag keine Klettererlaubnis beantragt werden. Wichtig: es kann pro Antrag nur ein Termin berücksichtigt werden. (In anderen Worten: es sind keine Sammelbuchungen möglich. Wenn mehrere Termine gebucht werden sollen, muss pro Termin ein Antrag gestellt werden.)

Bei Fragen, die sich auf eine Klettererlaubnis beziehen und nicht über die Informationen hier oder im nachfolgenden Buchungsformular geklärt werden können, kann eine E-Mail an klettererlaubnis(at)bergfreunde-ibb.de geschrieben werden.

Felsgebiet „Dörenther Klippen“ – Dreikaiserstuhl und Königstein:

  • Kletterberechtigt sind generell die Mitglieder der BFI sowie die Mitglieder der DAV-Sektionen aus NRW und Niedersachsen.
  • Andere Personen benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis. Sie gilt im Einzelfall stillschweigend als erteilt, soweit und solange die jeweiligen Höchstzahlen je Gebiet nicht durch berechtigte Kletterer der genannten Organisationen erreicht werden. Bei Erreichen der Höchstzahlen erlischt die Erlaubnis für alle Kletterer, die nicht Mitglied der genannten Organisationen sind augenblicklich, ausgenommen ordnungsgemäß angemeldete Gruppen.
  • Gruppen ab 4 -12  Personen benötigen in jedem Falle eine schriftliche und gebührenpflichtige Klettererlaubnis, die den Aufsichten vorzulegen ist. Diese kann über einen Klick auf einen Termin im nachfolgenden Kalender eingetragen werden. Sind an einem Tag keine Einträge zu sehen, so kann für diesen Tag keine Klettererlaubnis beantragt werden.
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